Allgemeine Geschäftsbedingungen

(1) Anwendungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen Springforelle und dem Besteller von Waren und anderen Erzeugnissen, die über die Webseite von Springforelle angeboten werden, gelten ausschließlich folgende Vertragsbedingungen. Davon abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt Springforelle nicht an, es sei denn, dass er ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hätte.

(2) Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt unter Einschluss der AGB's zwischen dem Besteller und Springforelle dadurch zustande, dass der Besteller die von ihm in die online- Eingabemaske auf der Website eingegebene Bestellung mittels Mausklick auf den Button „Bestellung absenden“ oder durch Betätigen der „Enter“-Taste als bindendes Angebot auf Abschluss eines Vertrages an Springforelle schickt und Springforelle dieses Angebot entweder durch schriftliche Bestätigung, auch per E-Mail, oder durch Lieferung innerhalb angemessener Zeit annimmt.

Springforelle behält sich die Annahme des Angebots insbesondere für den Fall vor, dass
  • aufgrund der Angaben des Bestellers oder aufgrund eines nicht vertragsgetreuen Verhaltens des Bestellers bei der Abwicklung eines anderen Rechtsgeschäfts anzunehmen ist, dass der Besteller seine vertraglichen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß erfüllen wird; oder
  • auf der Webseite Schreib-, Druck- oder Rechenfehler enthalten sind, die Grundlage des Angebotes des Bestellers geworden sind.
Der Vertragstext wird nach dem Vertragsabschluß von Springforelle gespeichert. Informationen zum Vertragstext und zur Belieferung kann der Besteller telefonisch unter +49 (0) 30 39 48 04 42 erhalten.

(3) Auftragsabwicklung

Mit der Bestellung werden unsere Lieferbedingungen anerkannt. Bestellungen werden unverzüglich nach Eingang des Zahlbetrags auf unserem Konto ausgeführt. Etwaige Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin schriftlich zugesagt wurde.

Ein Widerruf der Bestellung – sofern er sich nicht auf das unter Ziffer 6 dargestellte Widerrufsrecht stützt – ist nur möglich, wenn er mindestens zeitgleich mit dem Auftrag bei Springforelle vorliegt.

(4) Lieferung

Lieferungen erfolgen nur gegen Vorauszahlung. Nach Eingang der Zahlung erfolgt die Lieferung innerhalb einer Woche mit der Deutschen Post, DHL oder Hermes.

Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung an die vom Besteller angegebene Lieferadresse.

Die ggf. anfallenden Versandkosten werden dem Besteller noch vor Abschluss der Bestellung auf der Bestellseite angezeigt. Versandart und Versandweg werden von Springforelle bestimmt.

Springforelle wird bei gleichzeitiger Bestellung mehrerer Artikel nach Möglichkeit alle Artikel in einer Sendung liefern. Springforelle ist bei gleichzeitiger Bestellung mehrerer Artikel durch den Besteller aber auch zu Teillieferungen berechtigt. Hierdurch entstehende Mehrkosten (Porto, Verpackung) trägt Springforelle.

(5) Allgemeine Reisebedingungen

Springforelle bittet Sie um aufmerksame Kenntnisnahme der nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen, welche die Vorschriften der §§ 651a-m BGB und §§ 4-11 BGB-InfoV ergänzen und für diejenigen Reisen (Workshops, Kurse und Reisen) gelten, für die Springforelle als Reiseveranstalter auftritt. Vermittelt Springforelle ausdrücklich in fremdem Namen Reiseprogramme dritter Veranstalter, so richten sich Zustandekommen und Inhalt dieser Verträge nach dem Gesetz und den Reisebedingungen des fremden Veranstalters, soweit diese wirksam bei Vertragsschluss einbezogen wurden.

5.1. Reisevertragsabschluss

5.1.1 Mit der mündlichen, telefonischen, schriftlichen oder elektronischen Anmeldung zur Reise bieten Sie Springforelle den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der jeweiligen Reiseausschreibung und auf Basis dieser Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit Springforelles Annahme Ihrer Anmeldung zustande. Springforelle informiert Sie über den verbindlichen Vertragsabschluss mit der Reisebestätigung und übersendet den Reisepreissicherungsschein. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragserfüllung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen haftet, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

5.1.2 Für den Fall, dass der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung abweicht, liegt ein neues Angebot vor, an das Springforelle für 10 Tage gebunden ist. Innerhalb dieser Frist können Sie das neue Angebot ausdrücklich oder schlüssig, etwa durch Leistung der Anzahlung, annehmen und der Reisevertrag kommt mit dem Inhalt des neuen Angebotes zustande.

5.1.3 Bitte informieren Sie Springforelle, wenn Sie die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb des von Springforelle mitgeteilten Zeitraumes erhalten haben oder wenn die Unterlagen oder Tickets falsche Angaben, etwa in Bezug auf Ihre Daten, enthalten.

5.2. Leistungen, Änderung der Reiseausschreibung, Preisänderungen vor Vertragsabschluss

5.2.1 Für die vertraglich geschuldeten Leistungen sind grundsätzlich die Leistungsbeschreibungen des im Buchungszeitraum gültigen Internetkataloges zu der betreffenden Reise und der hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung maßgebend. Springforelle behält sich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibung zu erklären, über die der Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert wird.

5.2.2 Die genannten Reisepreise sind bindend. Springforelle behält sich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung des Reisepreises aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospektes zu erklären. Ebenso behält Springforelle sich vor, den Reisepreis vor Vertragsschluss anzupassen, wenn die vom Kunden gewünschte oder im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist. Selbstverständlich werden Sie vor der Buchung auf erklärte Änderungen rechtzeitig hingewiesen.

5.3. Leistungs- und Preisänderungen nach Vertragsschluss, Rechte des Kunden

5.3.1 Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die von Springforelle nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

5.3.2 Springforelle behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis wie folgt zu ändern: Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages im Fall der auch tatsächlich nachträglich eingetretenen und bei Abschluss des Reisevertrages nicht vorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang möglich, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen dem Vertragsschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, werden Sie davon unverzüglich in Kenntnis gesetzt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam.

5.3.3 Falls Preiserhöhungen 5 % des Reisepreises übersteigen oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, kostenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn Springforelle in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis für den Kunden aus Springforelles Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach Zugang der Erklärung durch Springforelle über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung Springforelle gegenüber geltend zu machen.

5.4. Zahlung

5.4.1 Zur Absicherung der Kundengelder hat Springforelle das Insolvenzrisiko beim Deutschen Reisepreissicherungsverein VVaG (DRS) abgesichert. Ein Sicherungsschein befindet sich bei der Reisebestätigung.

5.4.2 Nach Vertragsschluss und Zugang der Reisebestätigung mit dem Sicherungsschein leistet der Reisende innerhalb von 7 Tagen nach Datum der Reisebestätigung eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Der Restreisepreis (bei kurzfristigen Buchungen der Gesamtreisepreis) ist vier Wochen vor Reisebeginn fällig und zu zahlen, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird und nicht mehr nach Ziffer 8.1 abgesagt werden kann.

5.4.3 Die Beträge für An- und Restzahlung ergeben sich aus der Reisebestätigung.

5.4.4 Wird die fällige An- oder Restzahlung auf den Reisepreis trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht bezahlt, ist Springforelle berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (§ 323 BGB) und den Kunden mit Rücktrittskosten zu belasten, die sich an nachstehender Ziffer 5 orientieren.

5.4.5 Zahlungen können durch Überweisung oder PayPal-Zahlungen erfolgen. Kommt es zu einer Rückbelastung aus Gründen, die Sie zu vertreten haben, und wird eine Zahlung nicht rechtzeitig eingelöst, so geraten Sie in Verzug und Springforelle sind berechtigt, einen entstandenen Schaden als Verzugsschaden in Rechnung zu stellen. Die An- und Restzahlungen auf den Reisepreis werden entsprechend ihrer Fälligkeiten (siehe Ziffer 4.2) und soweit der Sicherungsschein übergeben ist, abgebucht. Bei Zahlung mit PayPal behält Springforelle sich vor, ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 1 % des mittels PayPal bezahlten Betrages zu erheben. Es steht dem Kunden frei, nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nur in niedrigerer Höhe als der genannten Pauschalen entstanden ist.

5.4.6 Ausrüstungsgegenstände, die bei Springforelle im Zusammenhang mit der gebuchten Reise gekauft werden, sind nach Inrechnungstellung vor Reisebeginn vollständig zu bezahlen. Springforelle behält sich stets das Eigentum an den Gegenständen bis zum Erhalt der vollständigen Zahlung vor.

5.4.7 Eine angemessene Kaution darf vor Ort bei der Überlassung von Wertgegenständen, Booten, Motoren o. ä. verlangt werden. Sie ergibt sich aus der Reiseausschreibung im Katalog oder der Reisebestätigung.

5.5. Rücktritt durch den Reisenden

5.5.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Die Erklärung (empfohlen: schriftlich) wird an dem Tag wirksam, an dem sie bei Springforelle eingeht. Treten Sie vom Reisevertrag zurück, so ist Springforelle berechtigt, eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und Springforelles Aufwendungen zu verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von Springforelle gewöhnlich ersparten Aufwendungen und einer eventuell anderweitigen Verwertung der Reiseleistungen. Springforelle kann diesen Anspruch konkret oder pauschalisiert berechnen.

5.5.2 Pauschaliert kann Springforelle eine Entschädigung in Prozent des Reisepreises, orientiert am Rücktrittszeitpunkt des Reisenden, bei allen Pauschalreisen (z. B. Ferienunterkünfte) und bei der Bootsmiete wie folgt verlangen:

20 % bis 50. Tag vor Reisebeginn
50 % ab 49. bis 35. Tag vor Reisebeginn
80 % ab 34. Tag bis 8. Tag vor Reisebeginn
90 % ab 7. Tag vor Reisebeginn

Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass Springforelle ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe als der berechneten Pauschalen entstanden ist.

5.5.3 Springforelle kann anstelle der Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung fordern, wenn Springforelle nachweist, dass Springforelle wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden ist und Springforelle die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret beziffert und belegt.

5.6. Ersatzteilnehmer

Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass eine dritte Person in seine Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Es bedarf dazu der Mitteilung an Springforelle. Springforelle kann dem Wechsel in der Person widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseanforderungen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die in den Vertrag eintretende Ersatzperson und der ursprünglich Reisende haften Springforelle gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und sämtliche durch den Eintritt des Dritten entstehende Mehrkosten. Für die Mehrkosten werden pauschal € 30,00 pro Reisevertrag erhoben. Es bleibt dem ursprünglichen Reisenden und der Ersatzperson unbenommen, den Nachweis zu führen, dass Springforelle ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der Pauschalen entstanden ist.

5.7. Umbuchung

Ein rechtlicher Anspruch auf Umbuchungen besteht nicht. Umbuchungen (Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart) sind grundsätzlich bis zum 35. Tag vor Reisebeginn möglich. Danach sind Umbuchungen nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag unter den in Ziffer 5 genannten Bedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durch den Kunden möglich. Für eine Umbuchung kann von Springforelle ein Entgelt von € 25,-- (pro Umbuchungsvorgang) berechnet werden. Der Nachweis nicht entstandener oder niedrigerer Bearbeitungskosten bleibt Ihnen unbenommen.

5.8. Rücktritt durch den Veranstalter, Kündigung durch den Veranstalter wegen Störung

5.8.1 Springforelle kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten, wenn Springforelle die Mindestteilnehmerzahl in der jeweiligen Reiseausschreibung im Prospekt ausdrücklich genannt und beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben haben, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Reisenden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, und Springforelle in der Reisebestätigung deutlich lesbar die Mindestteilnehmerzahl und späteste Rücktrittsfrist nochmals angegeben und auf diese Angaben in der Ausschreibung hingewiesen hat. Ein Rücktritt ist durch Springforelle bis vier Wochen vor Reisebeginn zulässig. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen erhält der Kunde zurück.

5.8.2 Stört der Reisende trotz einer entsprechenden Abmahnung durch Springforelle nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, kann Springforelle ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen. Dabei behält Springforelle den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. erfolgter Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnlicher Vorteile, die Springforelle aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.

5.9. Kündigung wegen höherer Gewalt

5.9.1 Die Kündigung des Reisevertrages in Fällen höherer Gewalt richtet sich nach den Vorschriften des § 651j BGB. Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.

5.9.2 Wird der Vertrag nach 9.1 gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 BGB Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

5.10. Versicherungen

Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen. Gleichzeitig bitten Springforelle Sie, die Reise bei Springforelle direkt zu stornieren. Springforelle empfiehlt ebenso den Abschluss einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit sowie einer Auslands-Krankenversicherung sowie eine Reise-Zusatz-Versicherung, um Personen- und Sachschäden ebenfalls abzusichern.

5.11. Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Kunden

5.11.1 Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung, den in den Reiseunterlagen angegebenen Servicestellen oder unter der unten genannten Adresse / Telefonnummer anzuzeigen und dort innerhalb angemessener Frist Abhilfe zu verlangen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Springforelle kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Springforelle kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass Springforelle eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Springforelle wird alles tun, um eine etwaige Leistungsstörung zu beheben. Der Kunde ist seinerseits verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, Schäden zu vermeiden bzw. gering zu halten und die in den Reiseunterlagen angegebenen Stellen bzw. Personen zu benachrichtigen.

5.11.2 Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Springforelle innerhalb einer vom Kunden für die Abhilfe zu setzenden, angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertrages kündigen (empfohlen: schriftlich). Der Reisende schuldet Springforelle den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese ihm gegenüber mangelfrei erbracht wurden. Der Bestimmung einer Frist durch den Kunden bedarf es lediglich dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von Springforelle verweigert wird oder, wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.

5.12. Haftungsbeschränkung

5.12.1 Entschädigungsleistungen von Springforelles Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung sind auf das Einfache der Versicherungssumme beschränkt. Die Versicherungssumme beträgt pauschal für Personen- uns Sachschäden je Versicherungsfall 3.000.000 EUR. Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck gegeben sind.

5.12.2 Springforelle gibt weder Fanggarantien noch haftet Springforelle für die Qualität gefangener Fische. Springforelle übernimmt keine Haftung für die Auswirkungen der Berufsfischerei oder wetterbedingte Beeinträchtigungen vor Ort. Der Kunde muss sich mit den örtlichen öffentlich-rechtlichen Angelvorschriften selbst vertraut machen und diese einhalten.

5.12.3 Springforelle weist ausdrücklich darauf hin, dass für Schäden, die unter Alkoholeinfluss verursacht werden, der Verursacher verantwortlich gemacht wird.

5.12.4 Springforelle haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Führungen, Sonderveranstaltungen, fakultative Angebote örtlicher Veranstalter), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von Springforelle sind. Springforelle haftet jedoch für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der gebuchten Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten sowie dann, wenn und soweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten durch Springforelle ursächlich geworden ist.


5.13. Informationspflichten über Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Springforelle sind gemäß EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht/stehen die ausführende Fluggesellschaft bzw. die ausführenden Fluggesellschaften zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss der Reiseveranstalter diejenige/n Fluggesellschaft/en nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird/werden und sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht bzw. diese feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende/n Fluggesellschaft/en wechselt/n. Der Reiseveranstalter muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Black List der EU (Schwarze Liste) ist auf der Internetseite http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/doc/list_de.pdf einsehbar.

5.14. Anspruchsanmeldung, Verjährung

5.14.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise (§§ 651c - 651f BGB) sind innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende Springforelle gegenüber unter der unten genannten Adresse geltend zu machen. Nach Fristablauf kann der Reisende Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten.

5.14.2 Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen sind darüber hinaus binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung des Gepäcks für die Anspruchsgeltendmachung nach internationalen Abkommen anzuzeigen, wobei empfohlen wird, unverzüglich an Ort und Stelle die Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben. Gleichermaßen ist der Verlust, die Beschädigung oder Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung Springforelle gegenüber innerhalb der in 14.1 genannten Monatsfrist anzuzeigen, wenn reisevertragliche Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden sollen.

5.14.3 Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren bei Sach- und Vermögensschäden in einem Jahr, soweit ein Schaden des Kunden weder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Springforelle, ihres gesetzlichen Vertreters oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen beruht. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und Springforelle Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder Springforelle die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie alle Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.

5.15. Pass- und Visumerfordernisse, Zoll- und Impfbestimmungen

Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige eines EU-Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Pass- und Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind, sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Für die Einhaltung der Pass-, Zoll- und Impfbestimmungen und aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften (z. B. Angelvorschriften, Umweltgesetze des Reiselandes) ist der Reiseteilnehmer selbst verantwortlich.

5.16. An- und Abreise, Zweck der Ferienunterkunft, Personenzahl, Handgepäck, Eigenanreise

5.16.1 An- und Abreisetag werden immer benannt. Der Vertrag wird nur für die in der Buchungsbestätigung festgesetzte Dauer abgeschlossen. Bei vorzeitiger Anreise hat der Kunde keinen Anspruch auf Überlassung der Ferienunterkunft.

5.16.2 Eine überlassene Ferienunterkunft darf nur zu Urlaubszwecken genutzt und mit der in der Buchungsbestätigung festgelegten Anzahl von Personen belegt werden. Im Fall einer Überbelegung ist Springforelle berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen. Springforelle können überzählige Personen aus der Ferienunterkunft und vom Grundstück verweisen.

5.16.3 Handgepäck: Bitte beachten Sie, dass sich bei Flug- und Fähranreise in Ihrem Handgepäck keine Messer, andere Schneidwerkzeuge oder spitze Gegenstände befinden.

5.16.4 Bei Eigenanreise: Bitte sorgen Sie für eine pünktliche Anreise. Eine Verspätung der Anreise hat der Kunde in jedem Fall anzuzeigen. Bei eigenverschuldet verspäteter Anreise hat er keinen Anspruch auf Überlassung der Ferienunterkunft nach der in der Buchungsbestätigung angegebenen Zeit an diesem Tag.

5.17. Hinweis zu Nichtbestehen eines Widerrufsrechtes

Springforelle weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 312 ff. BGB für die angebotenen Pauschalreiseleistungen und die Buchung von Einzelleistungen (z. B. nur Hausmiete) kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte gelten. Dies bedeutet, der Kunde kann bei einer Buchung seine abgegebene Willenserklärung nicht widerrufen, sondern diese ist bindend. Ein Rücktritt vom Reisevertrag auf Basis der Allgemeinen Reisebedingungen ist stets möglich (siehe Ziffer 5 der ARB sowie § 651i BGB). Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen, z. B. im Haus des Kunden, nach mündlichen Verhandlungen geschlossen worden ist (nicht: Internetbuchung), es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden.

5.18. Anwendung deutschen Rechtes, Gerichtsstand

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Für das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis gilt deutsches Recht. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Springforelle vereinbart. Alle Angaben entsprechen dem Stand November 2016.

Reiseveranstalter:
Springforelle
Boyenstr. 27
10115 Berlin
Tel.  +49 (0) 174 787 05 86
Fax  +49 (0) 30 39 49 37 05
Mail  pda7@springforelle.de
Geschäftsführer  Peer Doering-Arjes
USt.-ID  DE136315942

Wesentliche Merkmale der Dienstleistung:
  • Reiseveranstaltung
  • Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung: HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg, Tel. +49 (0) 40 53799360
  • Geltungsbereich der Versicherung: weltweit
  • Auf den Reisevertrag findet deutsches Recht Anwendung (siehe Ziffer 5.19)

(6) Preise, Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt

Der jeweils für einen Kaufgegenstand angegebene Preis ist der Endpreis und beinhaltet damit die ggf. anfallende Umsatzsteuer sowie alle weiteren Preisbestandteile. Der Preis umfasst nicht die Liefer- und Versandkosten, die gesondert ausgewiesen werden.

Der Kaufpreis sowie die ausgewiesenen Versandkosten sind ohne Abzug von Skonto mit der Bestätigung der Bestellung durch Springforelle fällig.

Der Zahlbetrag ist vor Versand der Ware vom Besteller auf das Konto von Springforelle zu überweisen.

Workshops, Kurse und Reisen (Veranstaltungen): Der Vertrag zwischen dem Kursteilnehmer und dem Veranstalter (Springforelle) kommt zustande, wenn die Anmeldung vom Veranstalter per E-Mail bestätigt wurde und eine Anzahlung von 20 % für die Veranstaltung überwiesen wurde. Die restlichen 80 % sind spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung zu überweisen. Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung bei zu geringer Teilnehmerzahl zu verschieben oder ausfallen zu lassen. Der Veranstalter behält sich weiterhin vor, die Veranstaltung bei Krankheit zu verschieben oder ausfallen zu lassen.

Bei einer Verschiebung des Workshops hat jeder Teilnehmer, der für den ausfallenden Termin bereits eine Bestätigung erhalten hat, ein Rücktrittsrecht.

Erscheint ein Teilnehmer nicht zum Workshop oder storniert ein Teilnehmer seine Anmeldung 14 Tage oder später vor Beginn, fallen die Teilnahmegebühren in voller Höhe an. Bei einer Stornierung bis 14 Tage vorher fallen 50 % der Teilnahmegebühren an. Die restlichen 50 % werden dem Teilnehmer zurück überwiesen.

Für den Fall der Rückgabe oder Nichteinlösung einer Lastschrift ermächtigt der Besteller die Bank hiermit unwiderruflich Springforelle seinen Namen und die aktuelle Anschrift mitzuteilen.

Alle gelieferten Artikel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Springforelle. Eine Verpfändung, Sicherheitsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ist ohne ausdrückliche Einwilligung von Springforelle vor Übertragung des Eigentums nicht zulässig.

Die Daten zum Bestellvorgang werden gespeichert.

Die Aufrechnung durch den Besteller ist nur zulässig, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

(7) Verzug

Der Kaufpreis wird mit Annahme des Springforellen-Angebots vom Besteller durch Springforelle ohne Abzug von Skonto fällig.

Befindet sich der Besteller in Verzug, können bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Verzugszinsen bis zu einer Höhe von 5 % über dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. erhoben werden.

(8) Falsche oder fehlerhafte Lieferung

Nicht bestellte oder mangelhafte Ware ist vom Käufer unter genauer Bezeichnung der Ware und der Art des Fehlers an uns zurückzuschicken. Die Rechnung muss beigelegt werden.

(9) Gewährleistung und Haftung

Springforelle gewährleistet, dass der Kaufgegenstand bei Übergabe an den Besteller frei von Mängeln ist. Tritt innerhalb von sechs Monaten seit Übergabe des Kaufgegenstandes ein Sachmangel am Kaufgegenstand zu Tage, so wird vermutet, dass dieser Mangel dem Kaufgegenstand bereits zum Zeitpunkt der Übergabe angehaftet hat, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art des Kaufgegenstandes oder des Mangels unvereinbar. Tritt der Sachmangel später als sechs Monate nach der Übergabe zu Tage, muss der Besteller beweisen, dass der Sachmangel bereits bei Übergabe des Kaufgegenstandes vorlag.

Liegt bei der Übergabe ein Mangel des Kaufgegenstandes vor, kann der Besteller Nacherfüllung entweder durch Mängelbeseitigung oder durch Ersatzlieferung verlangen. Ist die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung unverhältnismäßig, so kann der Verkäufer die jeweils andere Art der Nacherfüllung wählen. Ist auch diese unverhältnismäßig oder ist der Verkäufer nicht zur Nacherfüllung in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus oder schlägt die Nacherfüllung in sonstiger Weise fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Minderung des Kaufpreises zu verlangen.

Liefert Springforelle zum Zwecke der Nacherfüllung einen mangelfreien Kaufgegenstand, ist Springforelle berechtigt, vom Besteller die Rückgabe des mangelhaften Kaufgegenstandes zu verlangen.

(10) Haftungsbeschränkung

Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet Springforelle nur, soweit diese Schäden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch Springforelle oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen darf. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Ansprüche aus einer von Springforelle gegebenen Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstands und dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unberührt.

(11) Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Springforelle in Berlin. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnort oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Gerichtsstand und Erfüllungsort für unsere Forderungen aus allen Lieferungen ist Berlin.

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Wir sind bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren teilzunehmen.

(12) Generalklausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Kaufvertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein, oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt, es sei denn, dass durch den Wegfall einzelner Klauseln eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt würde, dass ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.

Anstelle einer unwirksamen oder fehlenden Bestimmung treten ansonsten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

Berlin, den 28. Februar 2018